AGB von LHL

Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen

AGB - LHL Computer-Service GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Ausschließlichkeit dieser Bedingungen

Die Leistungen und Angebote der LHL erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt und diesen wird hiermit nochmals ausdrücklich widersprochen.


§ 2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


§ 3 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile das für die Verkäuferin zuständige Amts- oder Landgericht. Dies ist entweder das Amtsgericht Altötting oder das Landgericht Traunstein.


§ 4 Vertragsschluss

Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Ein wirksamer Vertrag kommt indes erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zu Stande, in dem dieser das Vertragsangebot des Kunden ausdrücklich schriftlich annimmt.


§ 5 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt gemäß schriftlicher vertraglicher Vereinbarung, die in der Auftragsbestätigung niedergelegt ist. Ist kein konkretes Lieferdatum vereinbart, braucht der Verkäufer erst nach schriftlicher Aufforderung seitens des Käufers mit einer Frist von 1 Woche zu liefern. Der Käufer holt die Ware am Geschäftssitz des Verkäufers ab oder der Verkäufer liefert die vom Käufer bestellte Ware auf dessen Verlangen an den vom Käufer bestimmten Ort. Hierzu übergibt er die Ware einem Spediteur oder einem Warenzustelldienst. Die Ware gilt als zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Käufers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen konnte, in der Regel aber mit Ablieferung und Entgegennahme der Ware durch den Käufer. Ist der Käufer kein Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware bereits mit Ablieferung an die Transportperson auf den Käufer über. Eine Versicherung der Warenlieferung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers. Ist der Käufer ein Unternehmer und liefert der Verkäufer im Rahmen einer größeren Bestellung lediglich eine Ware mangelhaft oder ist lediglich eine Teilleistung mangelbehaftet, so wird ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe des Preises der mangelhaften Ware oder Leistung zugestanden. Die Zurückbehaltung der ganzen Kaufsumme wegen eines Mangels an einer einzelnen Ware oder Leistung ist dagegen ausgeschlossen.


§ 6 Annahmeverzug

Nimmt der Käufer die bestellte und gelieferte Ware bei ordnungsgemäßer Lieferung durch eine Transportperson nicht an, so befindet er sich ab diesem Zeitpunkt im Annahmeverzug. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer den Verkäufer zu sich bestellt, um die Ware persönlich zu liefern oder eine Reparatur o.ä. durchzuführen, der Käufer aber die Leistung dann nicht annimmt. Die insoweit angefallen Kosten, insbesondere unnütze Fahrtkosten, trägt ausschließlich der Käufer. Als Ersatz für die angefallenen Fahrtkosten schuldet der Käufer insoweit 0,30 Euro pro angefangenem Kilometer Fahrtstrecke. Gleiches gilt für etwaige Mehrkosten wegen erneuter Anfahrt, wenn der erste Termin aus Gründen, die der Sphäre des Käufers entstammen nicht wahrgenommen werden konnte. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die zuständige Person beim Käufer, die für die Entgegennahme der Leistungen des Verkäufers zuständig ist, zum vereinbarten Leistungstermin nicht anwesend ist und der Verkäufer seine Leistung insoweit nicht erbringen kann. Für die Dauer des Annahmeverzugs ist der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Dazu kann sich der Verkäufer einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während des Annahmeverzugs hat der Käufer an den Verkäufer als Ersatz der entstehenden Lagerkosten – ohne weiteren Nachweis – pro angefangener Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch € 30,00 zu bezahlen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass lediglich geringere Kosten oder gar keine Kosten durch die Lagerung entstanden sind. Wenn der Käufer die Annahme der bestellten und gelieferten Ware bzw. Leistung nicht binnen einer vom Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist annimmt oder erklärt, die Ware oder Leistung nicht annehmen zu wollen, kann der Verkäufer die weitere Erfüllung des Vertrags verweigern und Schadensersatz geltend machen. Als Schadensersatz kann der Verkäufer – ohne weiteren Nachweis – wahlweise pauschal 20 % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass lediglich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt. Daneben verbleibt dem Verkäufer aber auch die Geltendmachung des tatsächlich eingetretenen Schadens unter Darlegung der entsprechenden Voraussetzungen. Weiters ist der Verkäufer, nach Ablauf einer erfolglos gesetzten Nachfrist zur Annahme der Ware durch den Käufer, berechtigt, über die Ware frei zu verfügen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

Ist der Käufer Verbraucher, bleibt das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung der konkreten Zahlungsverpflichtung vorbehalten. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt das Eigentum an der Ware oder den Waren bis zur Begleichung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses eine Gesamtbestellung (z.B. Hardware und Software) in mehrere abgrenzbare Teilleistungen aufgespalten werden kann, die jeweils für sich gesehen einen abgeschlossenen Vertragsteil darstellen und daher auch ohne die restlichen Vertragsteile eine für den Käufer sinnvolle Teilleistung darstellen. Dann bleibt das Eigentum nur jeweils für diesen Warenteil bis zur Zahlung des entsprechenden Zahlbetrags vorbehalten. Die übrigen Vertragsteile bleiben von dieser Ausnahme aber unberührt. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Angabe der Anschrift des vollstreckenden Gläubigers und der notwendigen Sachdarstellung schriftlich zu unterrichten. § 7a Abschluss von Versicherungen zur Besicherung der Vorbehaltsware Der Käufer verpflichtet sich, zum Schutz der ihm überlassenen Vorbehaltsware, ab Gefahrenübergang entsprechende Versicherungen (zwingend sind u.a. Brandschutz,- Elementar und Diebstahlversicherung) abzuschließen unter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus diesen Versicherungen an die Firma LHL Computer Service GmbH.


§ 8 Preise

Die Preise der Verkäuferin verstehen sich ab Werk, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen entfallen, wenn der Käufer nicht binnen der vereinbarten Zahlungszeiträume, insbesondere zum Fälligkeitszeitpunkt, nicht vollständig bezahlt hat. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, zzgl. Verpackung, und Umweltpauschale (grüner Punkt).


§ 9 Zahlung, Zahlungsverzug

Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die gelieferten Waren in bar bei Empfang zu bezahlen. Abzüge – wie Skonto – sind nicht gestattet. Für die Überschreitung des Zahlungszieles werden vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen fällig. Ist der Käufer ein Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, ist der Käufer ein Unternehmer, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Fälligkeit.


§ 10 Aufrechnung

Der Käufer kann gegen Forderungen des Verkäufers nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 11 Gewährleistungsrechte; Haftungsbeschränkung

1. Es gelten die gesetzlichen Regeln.

2. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Nacherfüllung zu Datenverlusten kommen kann. Dies ist auch bei Anwendung der höchst möglichen Sorgfalt durch den Verkäufer nicht auszuschließen. Der Käufer wird deswegen ausdrücklich darauf hingewiesen, im eigenen Interesse Sicherungskopien aller relevanten Daten anzufertigen, bevor die Nachbesserung oder Nachlieferung durch den Verkäufer erfolgt. Die Sicherung der entsprechenden Daten fällt alleine in den Verantwortungsbereich des Käufers, insbesondere übernimmt der Verkäufer keine Haftung für eventuell verloren gegangene Datenbestände im Rahmen der Erfüllung oder der Nacherfüllung. Auch für hieraus resultierende Folgeschäden haftet der Verkäufer nicht. Die Kosten der Datensicherung trägt der Käufer. Der Verkäufer weist den Käufer auf diesen Umstand nochmals ausdrücklich mittels einer gesonderten Belehrung auf § 11 Nr. 2 AGB hin. Mit der eigenhändigen Unterschrift unter dieser Belehrung bestätigt der Käufer, von § 11 Nr. 2 AGB Kenntnis genommen zu haben und alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt zu haben und sichert dem Verkäufer insoweit zu, seine Leistung nunmehr ausführen zu können.

3. Soweit der Käufer Unternehmer ist, gilt abweichend von Abs. 1:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, jedoch binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit durch den Käufer oder seine Hilfspersonen ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.
c) Bei Sach- oder Rechtsmängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl entweder Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
d) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht. Dies gilt zudem nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
e) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Dies gilt zudem nicht, soweit der Schaden auf einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht. Ebenso gilt die verkürzte Gewährleistungsfrist nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bei Gefahrübergang durch den Verkäufer und im Rahmen der §§ 478, 479 BGB.


§ 12 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Weiterverkäufer allein zum einmaligen Weiterverkauf überlassen. Der Käufer verpflichtet sich, die Urheberrechte des jeweiligen Softwareherstellers zu beachten. Ist der Käufer ein privater Endkunde (Verbraucher), ist ihm die gelieferte Software lediglich zur privaten Endnutzung überlassen. Kopieren oder Vervielfältigung der Software sind untersagt. Die Benutzung der Software ist nur jeweils gemäß den Lizenzbedingungen der Softwarehersteller gestattet. Der Endkunde darf sich lediglich eine Sicherungskopie erstellen, auch für diese ist aber die Weitergabe oder die Nutzung auf einem weiteren PC oder entsprechendem Endgerät nicht gestattet.


§ 13 Datenschutz und Datenspeicherung

Das Unternehmen LHL ist berechtigt, die im Rahmen der Erwerbsgeschäfte erhaltenen Daten der Käufer zu sammeln und im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.


§ 14 Änderungen dieser AGB

Änderungen und Ergänzungen vorstehender AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Erklärung verzichtet werden. Ausgenommen sind individuelle Vertragsabreden.


§ 15 Wirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieser AGB

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: 22.03.2016

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